- 1.
Allgemeines
(1) elargo.de GmbH (nachfolgend elargo) bietet einen Online-Marktplatz für
den Business-to-Business-Bereich an. Über das Netzwerk werden gebrauchte
Maschinen und Anlagen aus verschiedenen Maschinenbranchen vermarktet.
(2) Diese AGB gelten für Kaufleute. Sofern sich
ein Nichtkaufmann bei elargo registrieren läßt
erkennt er die vorliegenden AGBs an. Die Vereinbarung
zwischen
elargo und den Nutzern richtet sich nach den folgenden Regelungen.
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- 2.
Nutzer, Registrierung
(1) Kunden, die am Online Netzwerk elargo teilnehmen wollen, müssen sich
hierfür registrieren ("Nutzer").
(2)Zur Registrierung muss das online zur Verfügung gestellte Registrierungsformular
voll-ständig ausgefüllt werden. Der Nutzer versichert, dass die von ihm
angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Er ist verpflichtet,
elargo eine Änderung der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
(3) elargo behält sich vor, bei Angabe falscher Daten oder bei Mißbrauch
die Registrierung zurückzuziehen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht
nicht.
(4) Wird der Nutzer von einem Vertreter registriert, ist elargo berechtigt,
einen Nachweis der Vertretungsvollmacht zu verlangen. Die Einzelheiten
des Vertretungsnachweises bestimmt elargo.
(5) Die Registrierung wird wirksam, wenn der Kunde online seine Kenntnisnahme
von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sein Einverständnis mit
ihrer Geltung erklärt hat.
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- 3.
Persönliche Identifikationsnummer
(1) Wird der Registrierungsantrag von elargo nicht
zurückgewiesen, erhält der Nutzer von elargo ein
persönliches Login-Code.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu
tragen, dass dieser Code vor unberechtigtem Zugriff
Dritter geschützt und von anderen Personen nur
mit seiner Ermächtigung benutzt wird. Erhält der
Nutzer Kenntnis von einer Verletzung der Sicherheit
irgendwelcher auf der elargo Webseite gespeicherter
Informationen, wie z.B. von Diebstahl oder unberechtigter
Benutzung der Zugangsdaten des Nutzers oder der
Information über Zahlungen, oder hält er solche
Vorkommnisse für möglich, hat er elargo unverzüglich
hiervon zu benachrichtigen.
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- 4.
Veräußerungsmodelle; allgemeine Bestimmungen
(1) Der Verkäufer kann wählen, ob er (a) ausschließlich am Online-Marktplatz
von elargo teilnehmen möchte oder (b) ob er auf ein breiteres
Dienstleistungsangebot von elargo zurückgreifen möchte.
(2) Bei Teilnahme am Online-Handelsplatz von elargo kann der
Verkäufer wählen, ob er (a) den Kaufgegenstand zum Festpreis
verkaufen, (b) einen abgeschlossenen Plattform für Großkunden
(Interaktiv), zu dem lediglich von ihm zugelassene Nutzer Zugang
erhalten, einrichten ("Private
Exchange") will
(3) Sofern sich der Verkäufer für das Dienstleistungsangebot
von elargo entscheidet übernimmt elargo im Rahmen einer gesonderten
Vereinbarung zusätzliche Aufgaben und Vertriebsaktivitäten (Offline).
(4) Der Kaufinteressent kann ein Kaufgesuch in Form einer Annonce
aufgeben.
(5) Zur Beschreibung des Kaufgegenstandes muss der Nutzer die
in dem Eingabeformular als "Mindestangabe" gekennzeichneten
Merkmale angeben.
(6) Verkäufer kann nur der tatsächliche Besitzer (oder einer
von ihm beauftragten Vertreter) der Anlage oder Maschine sein..
(7) elargo behält sich vor, einen Kaufgegenstand oder ein Kaufgesuch
ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder einer anderen als
der vom Verkäufer angegebenen Produktgruppe zuzuordnen. elargo
ist berechtigt, sein Dienstleistungsangebot jederzeit zu ändern.
Ferner darf elargo jederzeit die zu seiner Plattform gehörenden
Benutzeroberflächen ändern. Außerdem ist elargo jederzeit berechtigt,
die Teilnahme des Nutzers am Online-Handelsplatz nach eigenem
Ermessen zu sperren.
(8) Der Nutzer versichert, daß eine Einstellung der Kaufgegenstände
oder Kaufgesuche in die Plattform nicht gegen Gesetze oder Rechte
Dritter verstößt und sich nicht in irgendeiner Form nachteilig
auf andere Daten oder Datenverarbeitungssysteme der elargo ("System")
auswirkt.
(9) Ist eine Frist nach Datum und Uhrzeit bestimmt worden, ist
die Uhrzeit der Systemuhr von elargo ausschließlich maßgeblich.
(10) Es gelten ausschließlich die vom Nutzer gemachten Preisangaben
in der vom Nutzer gewählten Währung. Von elargo vorgenommene
Umrechnungen der Preisangaben in andere Währungen dienen lediglich
der unverbindlichen Information der Nutzer.
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- 5.
Festpreismodell
(1) Der Verkäufer gibt online einen Festpreis für
den Kaufgegenstand an. Weiterhin legt er das Ende
der Ausschreibungsfrist nach Datum und Uhrzeit
fest. Bei der Erklärung des Verkäufers handelt
es sich um ein Angebot, das für die Dauer der Angebotsfrist
bindend ist.
(2) Der Käufer erklärt online bindend die Annahme
des Angebots. elargo handelt in Bezug auf die Annahme
sowohl als Erklärungsbote des Käufers als auch
als Empfangsbote des Verkäufers.
(3) Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer
und demjenigen Käufer, der als erster die Annahme
erklärt hat, zustande. elargo teilt dem Verkäufer
die Kontaktdaten dieses Käufers mit.
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- 6.
Kaufgesuche
(1) Der Kaufinteressent gibt einen Kaufgegenstand,
den er erwerben möchte, an. Bei den Angaben des
Kaufinteressenten handelt es sich um eine Aufforderung
zur Abgabe von Angeboten. Der Kaufinteressent hat
jederzeit die Möglichkeit, seine Aufforderung zurückzuziehen,
eine Bindungswirkung entsteht nicht.
(2) Der Verkäufer gibt auf die Aufforderung hin
online ein bindendes Angebot ab. Das Angebot erfolgt
unter Bestimmung einer Annahmefrist, deren Ende
der Verkäufer nach einem Datum festlegt. In Bezug
auf das Angebot handelt elargo sowohl als Erklärungsbote
des Kaufinteressenten als auch als Empfangsbote
des Verkäufers.
(3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kaufinteressent
auf das Angebot eines von ihm ausgewählten Verkäufers
hin eine Annahmeerklärung abgibt. elargo handelt
in Bezug auf eine solche Annahmeerklärung sowohl
als Erklärungsbote als auch als Empfangsbote des
Käufers. Hat der Kaufinteressent eine Annahmeerklärung
abgegeben, übermittelt ihm elargo die Kontaktdaten
des Verkäufers. elargo informiert diesen Verkäufer
über die Weitergabe seiner Kontaktdaten.
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- 8.
Ausschließlichkeit
(1) Nimmt ein Nutzer mit dem Verkäufer bzw. Kaufinteressenten
unmittelbar mit dem Wunsch Kontakt auf, über
einen Kauf von in die Plattform eingestellten
Gegenständen zu verhandeln, ohne darauf hinzuweisen,
dass er durch elargo auf diesen Gegenstand aufmerksam
gemacht worden ist, ist der Verkäufer bzw. Kaufinteressent
verpflichtet, bei elargo nachzufragen, ob der
Nutzer durch elargo von diesem Gegenstand erfahren
hat. Legt der Nutzer offen, dass der von elargo
von dem Gegenstand erfahren hat, ist der Verkäufer
verpflichtet, elargo von der Kontaktaufnahme
in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich Verträge nur über
elargo zu schließen.
(3) Lässt der Verkäufer Vor-Ort-Besichtigungen
zu, verpflichten sich die Nutzer alle Informationen
die sie während dieser Besichtigung erhalten haben,
soweit und solange sie nicht allgemein bekannt
sind, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses
hinaus streng vertraulich zu behandeln.
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- 9.
Zurechnungen von Erklärungen, Äußerungen und
Handlungen
1) Sämtliche Willenserklärungen, geschäftsähnliche
Handlungen oder sonstige rechtlich relevante
Äußerungen oder Handlungen, die von elargo auf
Veranlassung eines Nutzers in die Plattform eingestellt
oder einem anderen Nutzer überbracht oder von
einem anderen Nutzer entgegengenommen werden,
sind keine Erklärungen, Äußerungen oder Handlungen,
die elargo selbst in eigenem Namen oder sonst
mit Wirkung für oder gegen elargo oder als Vertreter
in fremdem Namen abgibt oder vornimmt oder entgegennimmt;
sie sind ausschließlich Erklärungen, Äußerungen
oder Handlungen der Nutzer selbst.
(2) elargo übernimmt keinerlei Verpflichtung für
die Lieferung oder Abnahme von Waren oder die Erbringung
von Gegenleistungen hierfür.
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- 10.
Vergütung
(1) Für den Käufer sind die von elargo angebotenen
Dienstleistungen kostenlos.
(2) elargo erhält vom Verkäufer gegen Vorlage der
Auftragsbestätigung eine Provision in Höhe von
5 % vom Nettoverkaufspreis jeweils zuzüglich der
zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Prozente gelten
für die ausschließliche Teilnahme am Online-Marktplatz
(ohne zusätzliche Dienstleistungen seitens elargo).
Verkäufe an Käufer, die in einem anderen EU-Staat
ansässig sind, können nur nach Vorlage einer amtlich
beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
mehrwertsteuerfrei erfolgen. Bei den Verkäufen
an Käufer, die außerhalb der EU ansässig sind,
wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vorlage
einer ordnungsgemäß abgestempelten Kopie mit Stempel
des Ausfuhrnachweises erstattet.
(3) Die Vergütungspflicht tritt ein, wenn elargo
die Annahmeerklärung des Käufers / Verkäufers die
jeweils andere Partei erfolgreich versandt hat
und ein Kaufvertrag zustandekommen sollte. Die
Vergütungspflicht tritt auch ein, wenn der Verkäufer
mit einem Nutzer von elargo außerhalb der Plattform
einen Vertrag über den Angebotsgegenstand abschließt.
(4) Richtet elargo für den Verkäufer einen geschlossenen
Bereich für "Abgeschlossenes
Netzwerk" gemäß Ziffer 9 ein, so zahlt der Verkäufer an elargo eine einmalige Einrichtungsgebühr
in Höhe von EUR 3000,00 zuzüglich der zum Zeitpunkt
der Inrechnungstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Einrichtungsgebühr wird mit der Freischaltung
des geschlossenen Bereichs für den Verkäufer fällig.
Zusätzlich zahlt der Verkäufer an elargo eine monatliche
Servicegebühr in Höhe von EUR 300,00 zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Service-Gebühr
wird am Monatsende für den laufenden Monat fällig.
Ist der geschlossene Bereich nicht einen ganzen
Monat freigeschaltet, wird die Vergütung dennoch
in voller Höhe fällig.
(5) Zahlt der Verkäufer bei Fälligkeit nicht, so
ist der geschuldete Betrag mit 4 (vier) von Hundert
über den jeweiligen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz
oder dem diesem folgenden Zinssatz zu verzinsen.
elargo bleibt die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens im Ernstfall vorbehalten.
(6) Dienstleistungen welche vom Kunden in Anspruch
genommen werden, sind gegen Aufwand separat zu
berechnen.
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- 11.
Gewährleistung
elargo kann nicht mit völliger Sicherheit ausschließen,
dass die Personen, die in den von elargo überbrachten
oder in Empfang genommenen Willenserklärungen
als Anbietender oder Annehmender bezeichnet ist,
tatsächlich nicht existiert. Die wirkliche Urheberschaft
einer Willenserklärung bleibt insofern stets
zweifelhaft. Der Nutzer, der ein Angebot abgibt
oder annimmt, handelt deshalb hinsichtlich der
Existenz des Vertragspartners auf eigene Gefahr.
Ebenfalls kann elargo nicht mit völliger Sicherheit
ausschließen, daß ein Benutzername, ein Paßwort
oder eine URL in die Hände einer von einem Nutzer
nicht zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten
Person gerät. Diese Gefahr trägt der Nutzer selbst.
Eine Haftung von elargo nach den Regeln der Haftung
des Boten ohne Botenmacht ist ausgeschlossen.
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- 12.
Haftung
(1)
Die Haftung von elargo für anfängliches Unvermögen,
Verzug und Unmöglichkeit wird auf die Höhe der
vom Verkäufer geschuldeten Vergütung (Ziffer 12)
sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden
begrenzt.
(2) Im übrigen haftet elargo unbeschränkt nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen
Vertretung und Leitenden Angestellten. Für das
Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet
elargo nur im Umfang der Haftung für anfängliches
Unver- mögen nach Ziffer 14 Abs. 1.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet elargo nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher
Bedeutung ist. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches
Unvermögen gemäß Ziffer 14 Abs. 1 entsprechend.
(4) Eine Haftung von elargo für Datenverlust wird
auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt (§14 ProdHG).
(6) elargo haftet nicht für die Kreditwürdigkeit
der Nutzer.
(7) elargo haftet weder für die sachliche noch
für die rechnerische Richtigkeit der von ihn in
andere Währungen umgerechneten Preisangaben des
Verkäufers.
(8) Die Nutzer sind gegenüber elargo für alle Schäden
haftbar, die elargo durch eine Verletzung dieser
Geschäftsbedingungen erleidet. Die Nutzer sind
verpflichtet, elargo für sämtliche Schäden freizustellen,
die bei elargo durch fehlerhafte oder virenbehaftete
Daten der Nutzer entstehen.
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- 13.
Kündigung
(1) elargo kann den durch die Registrierung zustande
gekommenen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe
von Gründen kündigen. Der Nutzer kann den Vertrag
ebenfalls jederzeit kündigen, es sei denn, er
hat eine Willenserklärung abgegeben (Angebot
oder Annahme), an die er gebunden ist. Die Vergütungspflicht
bleibt von einer Kündigung des Nutzers unberührt.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Kündigt elargo den Vertrag, so ist sie berechtigt,
den Benutzernamen zu sperren und die Nutzerdaten
zu löschen.
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- 14.
Umgang mit Erklärungen / Daten
(1) Alle Erklärungen der Nutzer erfolgen hinsichtlich
der Identifizierungsdaten der Nutzer für die
anderen Nutzer verdeckt. elargo ist lediglich
in Fällen, in denen ein Vertragsschluß zustande
gekommen ist sowie in den Fällen einer Vor-Ort-Besichtigung
berechtigt, Nutzern Identifizierungsdaten von
anderen Nutzern offenzulegen. In diesen Fällen
werden die Kontaktdaten der Nutzer mitgeteilt.
(2) Die Identifizierungsdaten des Nutzers sowie
die im Zusammenhang mit den Erklärungen nach den
Ziffern 5 bis 7 an elargo übermittelten Daten werden
von elargo in maschinenlesbarer Form gespeichert.
Die Daten werden vorbehaltlich des Absatzes 3 von
elargo nur zum Betrieb der Plattform verwendet.
(3) elargo ist nicht verpflichtet, Daten der Nutzer
hinsichtlich abgeschlossener Verträge sofort zu
löschen, sondern berechtigt, diese Daten gespeichert
zu halten. Eine entsprechende Einwilligung erklärt
der Nutzer durch die Anmeldung. Die Einwilligung
in die Verwendung von Daten kann der Nutzer jederzeit
widerrufen.
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- 15.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf und
der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen
Privatrechts.
(2) Die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie der
Europäischen Gemeinschaft bzw. des diese umsetzenden
deutschen Rechts über die Informationspflichten
und über den Vertragsschluß gelten nicht.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
ist Pfaffenhofen. elargo ist berechtigt, auch am
allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
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- 16.
Abweichende AGB / Salvatorische Klausel
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von elargo
gelten ausschließlich. Entgegenstehend oder
von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
elargo abweichende Bedingungen von Kunden erkennt
elargo nicht an, es sei denn, elargo hat ausdrücklich
und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig
sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen
gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist
so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen,
daß der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
soweit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt,
wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige
Lücke offenbart wird. Die Vertragsparteien werden
notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen
des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und
unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen
Interessen vornehmen.
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